Servicestelle

Wir helfen Ihnen dabei, Bürgerfunker zu werden. Unsere Bildungsmaßnahmen und Kurse vermitteln Ihnen alles, was ein Bürgerfunker an Qualifikationen benötigt, um erfolgreich als Bürgerfunker tätig zu werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Anerkennung zum Bürgerfunker durch die Landesanstalt für Medien NRW ( LfM). Das erfolgt durch ein Zertifikat, welches Sie kostenlos durch eine Ausbildung bekommen. Wir bieten solche Ausbildungsmaßnahmen an.

Quelle: http://www.buergermedien.de/buergerfunk/mitmachen.html

Bürgerfunk

„Geschichten erzählen, Beiträge vertonen, vielleicht sogar eine Sendung moderieren – Radio selber machen ist eine faszinierende Erfahrung. Der Bürgerfunk bietet hierzu eine für Alle zugängliche Möglichkeit. Eingebettet in das Programm des lokalen Hörfunks dient er dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen. Als wichtigen Bestandteil der Demokratie hat der Gesetzgeber die Beteiligung am Lokalfunk auch im §40 des Landesmediengesetzes NRW festgeschrieben.“

 Seit Oktober 2015 sind wir von der Landesanstalt für Medien in Düsseldorf anerkannte und geförderte Servicestelle für den regionalen Bürgerfunk.

Wenn Sie eine eigene Radiogruppe starten oder sich bei einer Gruppe beteiligen möchten, dann wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns oder an:

Kontakt:
Herbert Perl
Telefon: 0152 5401 5365
E-Mail: hperl@gmx.de

 

Quelle : http://www.lfm-nrw.de/foerderung/buergermedien/buergerfunk.html

Radio von Bürgern für Bürger, so einfach lässt sich das Prinzip des Bürgerfunks beschreiben. Die Überschriften lauten Partizipation, Qualifikation und Publikation.

Jeder hat die Chance, mithilfe des Massenmediums Radio seine eigene Meinung, sein eigenes Thema anderen Menschen nahezubringen, sie mitzunehmen und dafür zu interessieren.

Bürgerfunker nehmen am öffentlichen Diskurs teil, sie leisten einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung und setzen das im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene Recht der freien Meinungsäußerung praktisch um.“